Veröffentlichung von Bildern

 

Öffentlichkeitsarbeit über Presse, Homepage und Facebook wird immer wichtiger, auch für Amateurvereine wie den SC Wall. Andererseits sind dabei Persönlichkeitsrechte zu beachten, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Nicht jeder möchte, dass seine oder die Fotos seiner Kinder im Internet verbreitet werden. Das nehmen wir sehr ernst.

 

Wir orientieren uns dabei an den Empfehlungen des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV).

 

Kurz gefasst gelten folgende Regeln

(eine Langfassung findet sich am Ende dieses Textes zum Download)

 

Grundsätzlich hat jeder ein "Recht am eigenen Bild" und es gibt die Vorschrift, dass „Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden“ dürfen.

 

Zugleich gibt es jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel: Sportveranstaltungen wie zum Beispiel Fußballspiele und Langlaufrennen sind öffentliche Veranstaltungen. Wenn Szenen vom Wettkampf oder auch Bilder von Zuschauern fotografiert werden, ist dafür keine besondere Zustimmung nötig. Ähnliches gilt für Mannschaftsbilder - rechtlich wird davon ausgegangen, dass derjenige, der sich für ein Mannschaftsbild fotografieren lässt, auch mit einer Veröffentlichung des Bildes einverstanden ist.

 

Wir verfahren deshalb folgendermaßen

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Vereinsmitglieder des SC Wall damit einverstanden sind, dass sie (oder ihre minderjährigen Kinder) z.B. bei einem Fußballspiel, bei einem Langlaufrennen oder für Mannschaftsbilder fotografiert werden können. 

 

Wer aber mit einer Veröffentlichung dieser Bilder NICHT einverstanden ist, teilt das bitte dem Verein mit - am besten per e-Mail: vorstand_sc-wall@arcor.de

 

(Stand: Dezember 2015)

 

Zum Weiterlesen: 

Download
BLSV-Info zum Thema "Veröffentlichung von Bildern"
recht_urheberrecht_recht_am_eigenen_bild
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